
In einer Gesellschaft, in der die bürgerlichen Freiheiten immer mehr zugunsten einer authoritären Überwachung aufgegeben werden, benötigen die Mächtigen Überwacher und Denunzianten.
Und wenn das nicht ausreicht, dann kann man immer noch versuchen Menschen zum Denunzianten zu pressen.
Am 25. April ist es dann wieder soweit: der Bundesrat stimmt über die Reform der Pflegeversicherung ab.
Nun wird sich natürlich der eine oder andere Leser fragen, was denn bitte die Pflegeversicherung mit Tätowierungen zu tun hat? Die Auflösung findet sich ganz, ganz hinten in dem 260 Seiten umfassenden Gesetzestext. Dort heißt es, dass zukünftig Ärzte und Krankenhäuser Patienten melden, sprich denunzieren müssen, die wegen einer selbstverschuldeten Krankheit behandelt werden.
Nun ist natürlich der Begriff einer selbstverschuldeten Krankheit sehr umfassend. Er könnte zum Beispiel die Sportverletzung beinhalten, die man sich beim Joggen zugezogen hat, oder die Rückenschmerzen, die beim Arbeiten im Büro enstehen. Doch Logik gehört nicht unbedingt zu den Stärken des im unteren Mittelmaß verharrenden deutschen Politikbetriebes.
Denn die Bundesregierung hat schon bei der letzten Gesundheitsreform klar gemacht, worum es geht:
"Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme, wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern."
Mit anderen Worten: abweichendes Verhalten wird nicht mehr toleriert.